Bundestag verabschiedet heute schlechtes EEG
Der Deutsche Bundestag verabschiedet heute ein schlecht gemachtes und schlecht beratenes Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die weitere Förderung der Wasserkraft durch das Gesetz bedeutet die Fortsetzung der Schädigung der Fischbestände. Fließgewässer werden zu einer Kette von Teichen degradiert, Fischwanderungen unmöglich gemacht. Tonnenweise werden Aale und viele andere Fischarten gehäckselt. Dies wird geduldet, obwohl gerade die Kleine Wasserkraft für die Stromproduktion in Deutschland ohne Bedeutung ist.
Kleinere Erfolge bei der Novelle des Gesetzes konnten erzielt werden, die aber in keiner Weise ausreichen, um unsere Fließgewässer in einen guten ökologischen Zustand zu überführen. Dazu ist Deutschland durch die Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet. Die Bestimmungen zum Schutz der Fischpopulationen, die im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt sind, müssen in Zukunft stärker beachtet werden. Durch einfache Umweltgutachten kann nicht mehr eine Erhöhung der Einspeisevergütung erreicht werden.
Bereits in zwei Jahren ist die nächste Novelle des Gesetzes zu erwarten. Dies ist eine berechtigte Forderung der EU, um die Wettbewerbsverzerrungen des Gesetzes zu mindern. Der DAFV wird weiter für die Durchgängigkeit unserer Fließgewässer streiten und die Öffentlichkeit über die Schädigung unserer Fischfauna informieren. „Es ist ein unannehmbares Vorgehen, wenn der Deutsche Bundestag mit dem EEG Anreize schafft zur Nutzung der Fließgewässer zur Stromerzeugung, die Bundesländer jedoch in Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie die negativen Folgen der Stromerzeugung auf die Ökologie der Fließgewässer ausgleichen müssen“, so die Präsidentin des Deutschen Angelfischerverbandes, Dr. Christel Happach-Kasan.
Dr. Christel Happach-Kasan
Präsidentin des Deutschen Angelfischerverbandes e.V.