Der Weg zum Angeln

Die staatliche Fischerprüfung – der Weg zum Angeln

Wer in Baden-Württemberg oder in anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muss einen Fischereischein besitzen.

Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg ist die Teilnahme am anerkannten Vorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung (Sachkundenachweis).

Der Weg im Einzelnen

1. Vorbereitungslehrgang

Die Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang erfolgt beim Lehrgangsleiter oder dem durchführenden Fischereiverein. Vorbereitungslehrgänge werden im Frühjahr und Herbst angeboten. Wer Lehrgänge durchführt und wo Lehrgänge stattfinden, werden ab Dezember für die Frühjahrslehrgänge, ab Mitte März für die Herbstlehrgänge, auf der Homepage des LFV BW bekanntgegeben. Weitere Informationen finden Sie in den Gemeindeblättern und in der örtlichen Presse.

Die Lehrgangsgebühr beträgt 150,- Euro für Erwachsene und 100,- Euro für Jugendliche bis 18 Jahre.

Die Teilnahme am 30stündigen Vorbereitungslehrgang ist Pflicht. Die Lehrgangsteilnahme  muss sich auf alle Prüfungsgebiete, mit der jeweiligen Mindeststundenzahl  erstrecken. Nach Abschluss des Lehrgangs erhält der Teilnehmer einen „Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang“, in dem ihm die absolvierten Stunden bescheinigt werden. Sofern er die vorgeschriebene Mindeststundenzahl in allen Sachgebieten erreicht hat, kann er zur staatlichen Fischerprüfung zugelassen werden.

2. Die Fischerprüfung

Die Termine für die staatliche Fischerprüfung sind, am 2. Samstag im Mai und am
3. Samstag im November.

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt in der Regel über die Lehrgangsleiter, der die Prüfungsgebühr (derzeit  25,- Euro) zusammen mit der Lehrgangsgebühr kassiert.

In jedem Landkreis findet mindestens einmal im Jahr eine Prüfung statt. Zur Prüfung ist der „Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang“ und der Personalausweis mitzubringen.

Die Prüfung erfolgt schriftlich (multiple choice) und dauert 2 Stunden. Es sind  60 Fragen – jeweils 12 aus jedem Sachgebiet – aus dem Fundus des Fragenkataloges des LFV BW zu beantworten. Bestanden hat, wer mindestens 45 Fragen richtig beantwortet hat, wobei mindestens die Hälfte der Fragen aus jedem Sachgebiet richtig beantwortet sein muss.

Nach Auswertung der Prüfung bekommt der Teilnehmer sein Prüfungszeugnis oder einen Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung zugesandt. Bitte bewahren Sie das Prüfungszeugnis und den Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang gut auf.

Für Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung nicht bestehen und für Personen die nicht teilnehmen konnten, besteht die Möglichkeit an der nächsten Prüfung teilzunehmen. Prüfungstermine sind am 2. Samstag im Mai und am 3. Samstag im November. Die Anmeldung zur Prüfung hat direkt beim LFV BW zu erfolgen. Anmeldefrist ist der 02. April bzw. 15. September.

3. Fischereischein

Nach bestandener Prüfung kann unter Vorlage des Prüfungszeugnisses bei der zuständigen Gemeinde ein Fischereischein auf Lebenszeit beantragt werden, der nach dem Bezahlen der Fischereiabgabe (derzeit 8,- Euro/Jahr) und der Verwaltungsgebühr (je nach Gebührenordnung der Gemeinde unterschiedlich) ausgehändigt wird.

4. Erlaubnisschein

Soweit man nicht selbst Inhaber oder Pächter eines Gewässers ist, wird vor dem Angeln noch eine Erlaubnis (Erlaubnisschein, Tageskarte) für das Beangeln des jeweiligen Gewässers durch den Fischereirechtsinhaber oder den Pächter benötigt.

 

Quelle: Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V.